Die
Begleitung
findet
entweder
persönlich
vor
Ort
statt
(
z
zgl.
Fahrtpauschale
0,25€/km
ab
30
km)
,
ist
aber
auch
als
Fernsitzung
möglich,
da
nur
der
Kontakt
zur
Seele
des
Sterbenden
notwendig
ist.
Benötigt
werden
allerdings immer das Geburstdatum und -ort, sowie im Falle der Fernsitzung auch ein möglichst aktuelles Foto.
Du
bist
zu
weit
entfernt?
Dann
schau
doch
mal
in
meinen
Terminkalender
.
Vielleicht
bin
ich
doch
gerade
in
deiner Nähe oder plane, in deine Richtung zu fahren.
Unterstützung
der
Seele
beim
Übergang
in
die
andere
Welt
vor
und
nach
dem
kör
-
perlichen Sterbeprozesses.
Vor
dem
Übergang
wird
die
Seele
vorbereitet
auf
die
kommende
Loslösung
vom
Körper.
Es
kann
auch
noch
einmal
Rückschau
genommen
werden,
ob
noch
etwas
offen
ist,
was
vor
dem
Tod
des
Körpers
erledigt
werden
sollte,
damit
die
Seele
in
Frieden gehen kann.
Du hast Fragen? Oder möchtest einen Termin ausmachen?
Melde dich per Telefon oder SMS (D) 0160 6667311
oder per E-Mail office@mariaheuwing.de
Sterbebegleitung der Seele
ohne Zeitlimit
#energetichealerontheroad
Sterbebegleitung - einzeln
129 €*
Sterbebegleitung - vorher/nachher
215 €*
Ruf mich bitte an oder schreibe mir.
Die Kontaktdaten findest du unten auf der Seite.
Auch
die
Begleitung
nach
dem
Sterbeprozesses
(frühestens
6
Monate
später)
ist
durchaus
sinnvoll.
Es
kann
sein,
dass
sie
aus
diversen
Gründen
in
der
Zwischenwelt,
die
ihnen
den
Raum
gibt
für
ihren
eigenen
Abschied
aus diesem Leben, steckenbleiben.
Die
Seele
als
Solches
und
ihr
Weiterleben
werden
in
unserer
Gesellschaft
nur
wenig
zum
Thema
gemacht.
Daher
neigen
die
Seelen
gerade
Verstorbener
dazu,
erst
einmal
verwirrt
zu
sein.
Nicht
immer
werden
sie
abge
-
holt,
und
wissen
dann
nicht
unbedingt,
wo
sie
sind
und
wie
es
weiter
geht.
Auch
religiöse
Gründe
können
sie
am
weitergehen
hindern,
oder
das
Gefühl,
doch
noch
etwas
erledigen
zu
müssen.
Es
kann
sein,
dass
sie
in
der
Zwischenwelt, die ihnen den Raum gibt für ihren eigenen Abschied aus diesem Leben, steckenbleiben.
(Bar- & Kartenzahlung vor Ort oder paypal.me/mheuwing)
* Alle Preise verstehen sich als Endpreise nach § 19 (1) UStG.